Gesundheitsgefährdung durch Schimmel bei der Gebäudesanierung

Geltende Vorschriften hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung durch Schimmel bei der Gebäudesanierung

Unternehmer im Baugewerbe unterliegen bei der Ausführung von Aufträgen einer Gefährdungsbeurteilung. Sie dient der Gesundheit der beschäftigen Personen und der Sicherheit bei der Arbeit.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hält diesbezüglich Praxishilfen und Anleitungen für eine fachkundige Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung bereit. Kapitel 5 ist den Gebäudesanierungsarbeiten gewidmet, wobei ein Unterpunkt speziell auf Schimmelpilze eingeht.

Risikoeinschätzung bei biologischen Arbeitsstoffen

Gemäß allgemeiner Anforderungen muss der Unternehmer Vorsorge zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren treffen. Liegen keine eigenen Informationen vor, sind Erkundigungen einzuholen. Paragraph 8 der Biostoffverordnung verlangt eine professionelle Beratung, wenn der Arbeitgeber nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt.

In diesem Fall empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei biologischen Arbeitsstoffen in Verbindung mit Feuchtigkeit sind Schimmelpilze keine Seltenheit. Sie resultieren aufgrund von baulichen Mängeln, falschem Lüften, fehlender Hygiene oder Schäden am Dach oder am Wasserleitungssystem.

Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Schimmelpilze

Eine im Vorfeld erstellte Expertise soll eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmel bei der Gebäudesanierung, speziell bei den ausführenden Personen, ausschließen. Während einer Sanierung fallen in der Regel Abbruch- und Aufräumarbeiten an, bei denen Staub aufgewirbelt wird.

Sind Schimmelpilze vorhanden, ist die Atemluft auch noch mit Schimmelsporen angereichert. Die Sensibilisierungsbereitschaft steigt, je länger ein Mensch den gefährlichen Pilzsporen ausgesetzt ist. Unter gewissen Umständen stellt sich bei einer anfälligen Person eine Erkrankung ein. Einzig allein die Existenz von Schimmelpilzen stellt allerdings noch keine akute Gefahr dar. Entscheidend ist immer die Summe der Einflüsse, wie die Art des Ausgesetztseins, die Dauer und die Menge der Sporenansammlung.

Als wichtiger Faktor wird die Staubbildung betrachtet, denn sie beeinflusst die Menge der freigesetzten Sporen. Viel Staub bedeutet in der Regel auch eine hohe Sporenkonzentration. Eine starke Exposition ist zum Beispiel beim Abklopfen von Putz zu verzeichnen, wenn keine Absaugung erfolgt. Beim Sprühextraktionsverfahren reduziert sich dagegen die Einflussgröße und demzufolge auch die Gefährdungsklasse. Der Einsatz von chemischen Behandlungsmitteln muss bei der Gesundheitsgefährdung durch Schimmel bei der Gebäudesanierung auch noch Berücksichtigung finden.

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