Eine Frage, die sehr oft gestellt wird: „Gibt es eine generelle Regelung, die Mietminderung bei Schimmelbefall auf einen einheitlichen Nenner bringt?“
Nein, ein pauschal gültiger Leitfaden existiert leider nicht. Stattdessen muss jede beabsichtigte Mietminderung als Einzelfall betrachtet werden. Allgemein verbindliche Aussagen sind nicht möglich, weil jeder Fall von Schimmelpilz anders gelagert ist.
Schimmelpilze im Bad und in der Küche
Schimmel im Bad und in der Küche kommt am häufigsten vor. Da es sich um Räume handelt, in denen es beim Duschen, Baden und Kochen regelmäßig zur Dampfentwicklung kommt, kann der Schimmel durch falsches Lüften entstanden sein. Falls dies zutrifft, trägt der Mieter die Schuld am Schimmelpilz-Problem. Nur wenn tatsächlich der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist, wird eine Mietminderung rechtswirksam.
Schimmel im Schlafzimmer
Nachts gibt jeder Mensch während des Schlafes Feuchtigkeit an die Raumluft ab, teils mit der Atemluft und teils durch das Schwitzen, was ebenfalls ein ausgiebiges Lüften notwendig macht, damit kein Schimmel im Schlafzimmer entsteht. Geht es bei der Mietminderung um Schlafräume, wird sich der Vermieter sicherlich nach dem Lüftungsverhalten im Schlafzimmer erkundigen.
Schimmel im Keller
Im Keller gelten ganz andere Regeln. Hier kommt es darauf an, ob ein feuchter Keller, der zur Schimmelbildung neigt, vor dem Abschluss des Mietvertrags bekannt war, oder ob sich die Feuchtigkeit erst später entwickelt hat. Schimmelbildung im Keller resultiert relativ häufig aufgrund aufsteigender Nässe, wenn keine ausreichende Abdichtung im Boden und in den Wänden vorhanden ist. Es handelt sich also um einen Baumangel, der in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Kellerräume können bezüglich der Höhe der Mietminderung aber nicht mit Wohnräumen verglichen werden.
Mietminderung im Detail
In den Artikeln innerhalb der Kategorie Mietminderung bei Schimmel sind Tipps und Hinweise zu finden, wie man bei Schimmel in der Mietwohnung vorgehen könnte. Es handelt sich um Vorschläge, die exakt nach den einzeln genannten Punkten befolgt werden sollten. Musterbriefe dienen als Vorlagen für den notwendigen Schriftverkehr mit dem Vermieter. Die Texte müssen allerdings noch an die jeweilige Situation angepasst werden. Die Höhe der Mietkürzung hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls in der Wohnung ab. Es sind zwar Prozentzahlen genannt, diese können aber nur ein vage Anhaltspunkte sein.
Wer ganz sicher gehen möchte, sollte vor der Mietkürzung eine Rechtsberatung bei einem Anwalt oder bei einem Mieterverein einholen.
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