Schimmel in der Wohnung – Mietminderung eventuell möglich

Wann ist bei Schimmel in der Wohnung eine Mietminderung möglich?

Feuchte Wohnungen, häufig auch noch in Verbindung mit Schimmelbefall, nehmen auf der Liste aller Mietmängel die Spitzenposition ein. Es scheint sich demnach um eine ernsthafte Problematik zu handeln, die zahlreiche Mieter betrifft.

Da es um die Gesundheit der Bewohner geht, sind Schimmelpilze nicht nur ein ästhetisches Problem. Das Einatmen der giftigen Sporen kann zu Lungen- und Atemwegserkrankungen oder schlimmen Allergien führen.

Nach der Ursache forschen

Eine Mietminderung bei feuchter Wohnung mit auftretenden Schimmelpilzen ist prinzipiell möglich. Allerdings sollte die Ursache für den Schimmel zweifelsfrei beim Vermieter liegen. Wer zum Beispiel Wäsche in der Wohnung trocknet, muss sich nicht wundern, wenn sich im Laufe der Zeit durch die daraus entstehende erhöhte Luftfeuchtigkeit Schimmel an den Wänden bildet.

Falsches Lüften kann ebenfalls ein Grund für Schimmelpilze sein. WirdMietminderung bei Schimmel in der Wohnung?nach starker Dampfentwicklung, etwa beim Duschen oder Kochen, nicht dafür gesorgt, dass die feuchte Luft entweichen kann, bilden sich durch Kondensation schnell nasse Wandflächen als ideale Grundlage für Schimmelbefall. Ebenso negativ kann sich das Lüften zur Mittagszeit bei hochsommerlichen Temperaturen auswirken, wenn die feuchtheiße Luft von draußen in der Wohnung auf kältere Oberflächen trifft. Dann beschlagen ebenfalls die Wände.

Bei der Konfrontation mit dem Schimmelproblem wird der Vermieter sicherlich zunächst nach diesen Faktoren fragen, um im Vorfeld abzuklären, ob er auch wirklich für den Schaden verantwortlich ist. Ist dies nicht der Fall, besteht bei erfolgter Mietminderung die Gefahr einer Kündigung.

Schimmel in der Wohnung infolge von baulichen Mängeln oder anderen Schadstellen

Nachstehende Ursachen für Schimmelpilzbefall liegen möglicherweise im Zuständigkeitsbereich des Vermieters:

  • Feuchte Wände, Decken oder Böden aufgrund von undichten Wasserleitungen
  • Unkontrolliertes Eindringen von Wasser durch ein schadhaftes Dach
  • Defekte Wasserfallrohre (Regenwasser spritzt an die Hauswand)
  • Aufsteigende Feuchtigkeit durch nassen Baugrund und fehlender Sperrschicht
  • Defekter Ventilator bei einem fensterlosen Badezimmer
  • Undichte Boiler oder Siphons
  • Fehlende oder unsachgemäße Wärmedämmung
  • Tauwasser aufgrund von undichten Dachschrägenkonstruktionen
  • Schimmel über den Fenstern wegen nicht gedämmter Rollladenkästen

Auf korrekte Vorgehensweise achten

Mieter sollten eventuell erst einmal das persönliche Gespräch beim Vermieter suchen, um ihn über den Schimmel in der Wohnung zu informieren. Wenn der Vermieter daraufhin nichts unternimmt, muss vor einer Mietminderung zwingend eine schriftliche Mitteilung erfolgen, in der der Mangel beschrieben, seine Beseitigung gefordert und eine Kürzung der Miete angedroht wird.

Es empfiehlt sich, diesen Brief per Einschreiben zu verschicken, um später einen Nachweis zu besitzen. Erst wenn nach einer angemessenen Frist, etwa zwei bis vier Wochen, immer noch keine Schadensbehebung stattgefunden hat, ist eine Reduzierung der Miete zulässig.

Schimmel in der Wohnung – Mietminderung in welcher Höhe?

Die Gerichte urteilen sehr unterschiedlich, deshalb lässt sich die Höhe einer Mietminderung bei Schimmel nicht pauschalieren. Als Anhaltspunkt wird oft von 10 % bis 20 % gekürzter Miete bei größeren Schimmelflecken an den Wänden ausgegangen. Bei einer erheblichen Durchfeuchtung der Wohnung mit schwerem Schimmelbefall könnte die Mietminderung entsprechend höher liegen, falls der Schimmel nur im Keller auftritt, vermindert sich die Mietkürzung noch mal erheblich. Exakte Auskünfte erteilen Fachanwälte oder Mietervereine.

Gefahr der Wohnungskündigung

Einer vorschnellen Mietminderung ist dringend abzuraten, denn im schlimmsten Fall droht die Kündigung der Wohnung. Stellt sich heraus, dass die Kürzung der Mietzahlung nicht gerechtfertigt war, weil die Verantwortung für das Auftreten des Schimmels beim Mieter liegt, kann der Vermieter möglicherweise fristlos kündigen, sobald die gesetzliche Frist von zwei Monaten für Mietzahlungen überschritten wurde.

3 Kommentare… Kommentar hinzufügen
  • Gerhild Link Antworten

    Sicher gibt es auch Gründe für Schimmel, die durch falsches Lüften der Mieter entstehen, aber oft ist auch die Bausubstanz angegriffen und marode. Hier muss in jedem Fall der Vermieter sanieren und nicht der Mieter.

  • Bernd Link Antworten

    wo soll ich meine Wäsche trocknen wenn kein Boden oder Trockenraum existiert?Wir sind ein Haushalt mit einem Kind.Küchen und Schlafraumbereich tritt immer wieder Schimmel auf,allerdings nur bei Außentemperatur von unter 0 Grad!

  • Martin Link Antworten

    Bernd, es gibt auch elektrische Luftentfeuchter bei Amazon, Ebay oder im Baumarkt. Die haben teilweise sogar ne Wäschetrocknungsfunktion und halten die Raumluftfeuchtigkeit im optimalen Bereich zwischen 40-60%

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