Mietminderung bei Schimmel im Bad? Vorgehensweise und Maßnahmen

Wie hoch kann eine Mietminderung bei Schimmel im Bad angesetzt werden?

Schimmel in der Wohnung ist immer ein heikles Thema, umso mehr, wenn es sich nicht um die eigenen vier Wände handelt. Dem Mieter sind erst einmal die Hände gebunden, denn für die Sanierung muss in der Regel der Vermieter aufkommen. Völlig anders liegt die Sachlage, wenn sich falsches Lüften als wahre Ursache für den Schimmelpilz herausstellt. Dann ist der Mieter der Verursacher, der demzufolge auch für die Schadensregulierung verantwortlich gemacht werden kann.

Ist eine Mietminderung bei Schimmel im Bad möglich?

Steht definitiv fest, dass der Mieter keine Schuld am Schimmelbefall trägt und der Vermieter hat auf eine schriftliche Mitteilung nicht reagiert, ist prinzipiell eine Mietminderung möglich, die in jedem Einzelfall aber besser vorab per Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Mieterverein abgeklärt werden sollte. Dem Vermieter muss natürlich eine gebührende Frist eingeräumt werden, damit er den Schaden beheben kann.

Der nächste Schritt wäre ein erneutes Schreiben an den Vermieter, in dem er von der Mietminderung in Kenntnis gesetzt wird. Bei einem vergleichbaren Fall hat ein Amtsgericht für Schimmelflecken an der Wand und Schimmelbefall in den Nischen des Badezimmers eine Mietminderung in Höhe von 10 % des monatlichen Mietpreises als gerechtfertigt angesehen. Tritt Schimmelpilz nur auf den Möbeln auf, wird eine Mietminderung grundsätzlich abgelehnt.

Die Vorgehensweise bei einer Mietminderung bei Schimmel im Badezimmer

Getroffene Gerichtsentscheide lassen sich nicht einfach übertragen, sie geben lediglich einen Anhaltspunkt. Ein vorschnelles Handeln wirkt sich eventuell sogar nachteilig aus, denn wird die Miete zu Unrecht gekürzt, gerät der Mieter in Zahlungsverzug, was dem Vermieter einen legitimen Anlass zu einer Kündigung beschert.

Bei einer zu hoch angesetzten Minderungsquote verhält es sich ähnlich. Es empfiehlt sich deshalb die Inaugenscheinnahme eines Gutachters, der im Vorfeld abklärt, wer tatsächlich die Verantwortung trägt und ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Noch besser ist natürlich ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter, bei dem er den Schimmelpilz im Badezimmer in Augenschein nehmen kann.

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