Mietminderung bei Schimmel

Eine Frage, die sehr oft gestellt wird: „Gibt es eine generelle Regelung, die Mietminderung bei Schimmelbefall auf einen einheitlichen Nenner bringt?“

Nein, ein pauschal gültiger Leitfaden existiert leider nicht. Stattdessen muss jede beabsichtigte Mietminderung als Einzelfall betrachtet werden. Allgemein verbindliche Aussagen sind nicht möglich, weil jeder Fall von Schimmelpilz anders gelagert ist.

Schimmelpilze im Bad und in der Küche

Schimmel im Bad und in der Küche kommt am häufigsten vor. Da es sich um Räume handelt, in denen es beim Duschen, Baden und Kochen regelmäßig zur Dampfentwicklung kommt, kann der Schimmel durch falsches Lüften entstanden sein. Falls dies zutrifft, trägt der Mieter die Schuld am Schimmelpilz-Problem. Nur wenn tatsächlich der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist, wird eine Mietminderung rechtswirksam.

Schimmel im Schlafzimmer

Nachts gibt jeder Mensch während des Schlafes Feuchtigkeit an die Raumluft ab, teils mit der Atemluft und teils durch das Schwitzen, was ebenfalls ein ausgiebiges Lüften notwendig macht, damit kein Schimmel im Schlafzimmer entsteht. Geht es bei der Mietminderung um Schlafräume, wird sich der Vermieter sicherlich nach dem Lüftungsverhalten im Schlafzimmer erkundigen.

Schimmel im Keller

Im Keller gelten ganz andere Regeln. Hier kommt es darauf an, ob ein feuchter Keller, der zur Schimmelbildung neigt, vor dem Abschluss des Mietvertrags bekannt war, oder ob sich die Feuchtigkeit erst später entwickelt hat. Schimmelbildung im Keller resultiert relativ häufig aufgrund aufsteigender Nässe, wenn keine ausreichende Abdichtung im Boden und in den Wänden vorhanden ist. Es handelt sich also um einen Baumangel, der in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Kellerräume können bezüglich der Höhe der Mietminderung aber nicht mit Wohnräumen verglichen werden.

Mietminderung im Detail

In den Artikeln innerhalb der Kategorie Mietminderung bei Schimmel sind Tipps und Hinweise zu finden, wie man bei Schimmel in der Mietwohnung vorgehen könnte. Es handelt sich um Vorschläge, die exakt nach den einzeln genannten Punkten befolgt werden sollten. Musterbriefe dienen als Vorlagen für den notwendigen Schriftverkehr mit dem Vermieter. Die Texte müssen allerdings noch an die jeweilige Situation angepasst werden. Die Höhe der Mietkürzung hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls in der Wohnung ab. Es sind zwar Prozentzahlen genannt, diese können aber nur ein vage Anhaltspunkte sein.

Wer ganz sicher gehen möchte, sollte vor der Mietkürzung eine Rechtsberatung bei einem Anwalt oder bei einem Mieterverein einholen.

Musterbrief: Mängelanzeige und Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung?

Bei Schimmelbefall in der Wohnung ist dringliches Handeln nötig. Die gesundheitliche Gefahr geht speziell von den Sporen aus, es sei denn, es handelt sich um Schimmelpilze auf Lebensmitteln, die über die Nahrung in den menschlichen Organismus gelangen. Bei Schimmel an Wänden und Decken sind es dagegen die Vermehrungsorgane, auch Kondinienträger oder üblicherweise Pilzsporen genannt, die ein gesundheitliches Risiko bergen. Die winzigen Sporen lassen sich von der Luft tragen und überall dort, wo die Bedingungen passen, werden neue Kolonien angelegt. Dadurch besteht beim Einatmen das Risiko, dass Sporen in die Bronchien bis zu den Lungen vordringen. Im schlimmsten Fall setzen sie sich dort fest und bilden eine Schleimschicht, die sowohl körpereigene Abwehrstoffe als auch Medikamente abblockt. Betroffen sind in erster Linie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. […]

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Die Höhe der Mietminderung bei Schimmel können Mieter selbst einschätzen

Die Mietminderung bei Schimmelbefall in der Wohnung gleicht einerseits den vorhandenen Mangel auf finanzieller Ebene aus. Andererseits soll die Kürzung der Miete den Vermieter zum raschen Handeln bewegen. Was die Höhe der Mietminderung betrifft, erteilen Rechtsanwälte und Mietvereine Auskünfte. Im Grunde kann eine eigene Schätzung erfolgen, aber nur dann, wenn keine rechtlichen Schritte außer Acht bleiben. Eine präzise nach geltendem Recht durchgeführte Vorgehensweise schützt letztendlich vor dem Rauswurf aus der Wohnung aufgrund einer übereilten Kündigung durch den Vermieter. […]

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Keller feucht und voller Schimmel: Ist eine Mietminderung möglich?

Feuchte Keller zählen nicht gerade zu den seltenen Begebenheiten. Es kommt sogar relativ häufig vor, dass Keller über eine hohe Luftfeuchtigkeit verfügen, was das Schimmelwachstum begünstigt. Ob ein feuchter Keller eine Mietminderung rechtfertigt, hängt unter anderem davon ab, ob der Zustand des Kellers bei der Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt war oder nicht. In der Regel werden vor dem Einzug alle Räume und der Keller vom Mieter begutachtet. Damit eine Mietkürzung bei Schimmel im Keller greift, sollte sich der Zustand des Kellers nach dem Einzug drastisch verschlechtert haben. […]

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Mietminderung bei Schimmel im Bad? Vorgehensweise und Maßnahmen

Schimmel tritt sehr häufig im Badezimmer auf. Die Schuld daran trägt zumeist die starke Dampfentwicklung während des Duschens oder Badens. Damit Dampf so schnell wie möglich aus dem Badezimmer verschwindet, sollte nach dem Baden oder Duschen ausgiebig gelüftet werden. Kann der Dampf nicht entweichen, kondensiert die Luft an allen kühleren Oberflächen, was Schimmelpilze geradezu zum Wachsen auffordert. Wer eine Mietminderung bezüglich Schimmel im Badezimmer ins Auge fasst, sollte zunächst abklären, ob wirklich der Vermieter zur Verantwortung gezogen werden kann, oder ob der Schimmel wegen mangelndem Lüften entstanden ist. […]

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Schimmel in der Wohnung – Mietminderung eventuell möglich

Befindet sich die Mietwohnung in keinem ordnungsgemäßen Zustand, besteht prinzipiell die Handlungsoption zur Kürzung der Miete. Doch einfach die Miete reduzieren, ohne vorher den Mieter über den bestehenden Mangel zu informieren, kann im schlimmsten Fall die Wohnungskündigung durch den Vermieter nach sich ziehen. Es empfiehlt sich deshalb, den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ablauf korrekt einzuhalten, damit sich eine Mietminderung nicht nachteilig auswirkt. Bei Schimmel in der Mietwohnung gelten die gleichen Vorschriften wie bei allen anderen Mängeln. […]

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